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Liste

PA 50/1.3.1 :: Heimatschein von Paul Heusser-Kuhn (Einzelstück)

Identifikation
SignaturPA 50/1.3.1
TitelHeimatschein von Paul Heusser-Kuhn
Laufzeit
Maur (Zürich), 1. Mai 1928
Urheber:in Meier-Gut, Albert
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Anmeldebescheinigung der Gemeinde Maur für Paul Heusser, dass er seinen Heimatschein bei der Gemeindekanzlei hinterlegt habe. Unterzeichnet von Gemeindeschreiber Albert Meier.

Akteurinnen/AkteureHeusser, Paul (1899–1980)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / SperrfristStandard Schutzfrist
SprachenDeutsch
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Die Hinterlegung des Heimatscheins im Rahmen der Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldung bei der vorherigen Wohngemeinde erfolgen. Das Papier ist eine Bestätigung des Heimatortes, dass die vorlegende Person im Bürgerbuch eingetragen und somit im Besitz des Schweizer Bürgerrechts ist. Das Dokument hat Ähnlichkeiten mit der Geburtsurkunde, die in anderen Staaten ausgestellt wird, bleibt aber im Gegensatz zu dieser nicht im Besitz des Einwohners.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-11-27 10:00:27 / bzimmermann
Aktualisiert2023-02-08 11:23:02 / bzimmermann  
2022-05-13 06:51:36 / bzimmermann
2022-01-08 18:16:04 / bzimmermann
2021-11-27 10:18:09 / bzimmermann
2021-11-27 10:07:25 / bzimmermann
Permalink