Katalog  >
Archiv Ortsgeschichte Maur (AOM) (Archiv)  >
DOK :: Dokumentensammlung (Bestandsgruppe)  >
DOK 48 :: Strassenbahn Oerlikon - Uessikon (Bestand)  >
Liste

DOK 48/2 :: Bundesbeschluss (Entwurf) (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 48/2
TitelBundesbeschluss (Entwurf)
Laufzeit
1908
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Die Bundesversammlung verlängert die am 30. März 1908 auslaufende Konzession für den Bau einer elektrischen Strassenbahn von Schwamendingen über Maur nach Uessikon um 24 Monate.

OrteAschbach / Maur (Zürich) :: Maur (Zürich) :: Uessikon / Maur (Zürich) :: Fällanden (Zürich) :: Dübendorf (Zürich)
SchlagwörterÖffentlicher Verkehr :: Tiefbau
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / SperrfristStandard Schutzfrist
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Letter-Format

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Für die Erteilung von Baukonzessionen von Eisenbahnen war einzig die Bundesversammlung zuständig - dieser Teil des Verkehrswesens war den Kantonen entzogen. Dadurch kam es dazu, dass u.a. die kürzeste Eisenbahn der Schweiz, eine pferdebetriebene Hotelbahn vom Bahnhof Mürren zum Hotelvorplatz über 600 Meter mit einer Spurweite von 50 Zentimetern, eine Bundeskonzession benötigte.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2024-01-15 15:18:17 / bzimmermann
Aktualisiert2024-01-15 15:24:17 / bzimmermann  
2024-01-15 15:18:17 / bzimmermann
Permalink