Identifikation | |
Signatur | PA 47/4.2.1 |
Titel | Kaufbrief |
Laufzeit | 5. Mär 1801 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Bilder |
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Dokumente | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Heinrich Zollinger, genannt Ehgaumer, kauft von Jakob Hirzel in öffentlicher Gant |
Orte | Uessikon / Maur (Zürich) |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Folio-Format. Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift. |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Die Urkunde enthält einen in der Schweiz nicht mehr verwendeten Begriff, jenen des Distriktsgerichts. Dieses entsprach dem heutigen Bezirksgericht und drückt die Organisation der Helvetischen Republik aus: Die Entscheidungen im nach französischem Vorbild modellierten Zentralstaat wurden bereits in Bern getroffen. Zürich als Kantonshauptort hatte keinerlei Entscheidungen zu fällen, sondern diese auf die Distrikte und die Distrikte wiederum die Befehle auf die Gemeinden zu übertragen und durchzusetzen. Auch die Anrede des Gerichtspräsidenten als "Bürger" anstelle der alten Anrede des "löbl. Herrn" war Ausdruck der Revolutionszeit. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2021-12-14 10:46:41 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-02-28 10:10:09 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/2494 |