Katalog  >
Archiv Ortsgeschichte Maur (AOM) (Archiv)  >
PA :: Privatarchive (Personen, Vereine) (Bestandsgruppe)  >
PA 47 :: Familie Eggli, Maur (Bestand)  >
PA 47/4 :: Nachlass von Johannes Zollinger-Bodmer (1822-1890) (Serie)  >
PA 47/4.2 :: Kaufbriefe für Johannes Zollinger (Dossier)  >
Liste

PA 47/4.2.1 :: Kaufbrief (Einzelstück)

Identifikation
SignaturPA 47/4.2.1
TitelKaufbrief
Laufzeit
5. Mär 1801
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Dokumente
pa_47_4_2_1-0004
pa_47_4_2_1-0004
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Heinrich Zollinger, genannt Ehgaumer, kauft von Jakob Hirzel in öffentlicher Gant

OrteUessikon / Maur (Zürich)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Folio-Format. Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift.

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Die Urkunde enthält einen in der Schweiz nicht mehr verwendeten Begriff, jenen des Distriktsgerichts. Dieses entsprach dem heutigen Bezirksgericht und drückt die Organisation der Helvetischen Republik aus: Die Entscheidungen im nach französischem Vorbild modellierten Zentralstaat wurden bereits in Bern getroffen. Zürich als Kantonshauptort hatte keinerlei Entscheidungen zu fällen, sondern diese auf die Distrikte und die Distrikte wiederum die Befehle auf die Gemeinden zu übertragen und durchzusetzen. Auch die Anrede des Gerichtspräsidenten als "Bürger" anstelle der alten Anrede des "löbl. Herrn" war Ausdruck der Revolutionszeit.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-12-14 10:46:41 / bzimmermann
Aktualisiert2023-02-28 10:10:09 / bzimmermann  
Permalink