Katalog  >
Archiv Ortsgeschichte Maur (AOM) (Archiv)  >
PA :: Privatarchive (Personen, Vereine) (Bestandsgruppe)  >
PA 47 :: Familie Eggli, Maur (Bestand)  >
PA 47/3 :: Jakob (1825-1910) und Susanna (1835-1912) Eggli-Bachofen (Serie)  >
PA 47/3.4 :: Private Unterlagen (Serie)  >
PA 47/3.4.7 :: Briefe privater Art (Dossier)  >
PA 47/3.4.7.2 :: Briefe an Jakob Eggli-Bachofen (Dossier)  >
Liste

PA 47/3.4.7.2.6 :: Verlobungsanzeige (Einzelstück)

Identifikation
SignaturPA 47/3.4.7.2.6
TitelVerlobungsanzeige
Laufzeit
9. Jan 1881
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Das Brautpaar Pfarrer Gottfried Strasser aus Grindelwald und Elise Rüegg aus Rüti/ZH geben ihre Verlobung bekannt.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / SperrfristStandard Schutzfrist
SprachenDeutsch
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Eine Verlobung war damals einem verbindlichen Eheversprechen gleichgestellt: Ein Rücktritt wurde wie ein Vertragsbruch gewertet und im schlimmsten Fall wurde die zurücktretende Partei zur Eheschliessung gezwungen, meist durch die eigene Familie, die einen Ansehensverlust befürchten musste. Die heutige Rechtslage in der Schweiz sieht im ZGB aus einem Rückzug der Verlobung einzig die Pflicht vor, dass die zurücktretende Partei der anderen Partei sämtliche bereits geleisteten Auslagen im Zusammenhang mit der Hochzeitsfeier (Stornogebühren für Catering, Lokalität und Hochzeitsreise, staatliche Gebühren, u.U. Verlobungsring, etc.) ersetzt - auf Vollzug der Eheschliessung und die Erstattung von Gelegenheitsgeschenken kann nicht geklagt werden.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-12-19 14:52:10 / bzimmermann
Aktualisiert2023-02-14 07:47:53 / bzimmermann  
Permalink