Identifikation | |
Signatur | PA 47/3.4.7.2.6 |
Titel | Verlobungsanzeige |
Laufzeit | 9. Jan 1881 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Bilder |
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Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Das Brautpaar Pfarrer Gottfried Strasser aus Grindelwald und Elise Rüegg aus Rüti/ZH geben ihre Verlobung bekannt. |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | Standard Schutzfrist |
Sprachen | Deutsch |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Eine Verlobung war damals einem verbindlichen Eheversprechen gleichgestellt: Ein Rücktritt wurde wie ein Vertragsbruch gewertet und im schlimmsten Fall wurde die zurücktretende Partei zur Eheschliessung gezwungen, meist durch die eigene Familie, die einen Ansehensverlust befürchten musste. Die heutige Rechtslage in der Schweiz sieht im ZGB aus einem Rückzug der Verlobung einzig die Pflicht vor, dass die zurücktretende Partei der anderen Partei sämtliche bereits geleisteten Auslagen im Zusammenhang mit der Hochzeitsfeier (Stornogebühren für Catering, Lokalität und Hochzeitsreise, staatliche Gebühren, u.U. Verlobungsring, etc.) ersetzt - auf Vollzug der Eheschliessung und die Erstattung von Gelegenheitsgeschenken kann nicht geklagt werden. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2021-12-19 14:52:10 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-02-14 07:47:53 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/2677 |