Identifikation | |
Signatur | PA 73/1.2.7 |
Titel | Urteil des Bezirksrats Uster |
Laufzeit | Uster (Zürich), 11. Mär 1882 |
Urheber:in | Ehrismann, J. |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Bilder |
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Dokumente | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Die Brüder Hans Conrad und Hans Jakob Weber vom Süessblätz rekurrieren gegen den Beschluss der Zivilgemeinde Ebmatingen über die Errichtung einer Feuerlöschanlage in der Form eines Wassersammlers: Die Brüder verlangen entweder die Bezahlung der Errichtungskosten durch die Zivilgemeinde als öffentliche Aufgabe oder die Errichtung eines Feuerweihers. Zudem wehren sie sich gegen eine Ordnungsbusse, weil sie an der fraglichen Gemeindeversammlung vom 20. November 1881 unentschuldigt gefehlt haben. Der Bezirksrat tritt wegen Nichteinhaltung der Rekursfristen und wegen teilweiser Nichtzuständigkeit (verwendet wird "Inkompetenz") nicht auf das Begehren ein und erlegt den Brüdern die Kosten auf. |
Orte | Ebmatingen / Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Rechtssprechung :: Gemeindepolitik, Lokalpolitik :: Feuerwehr |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | Standard Schutzfrist |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Folio-Format, Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Das Nichterscheinen zu Versammlungen und Abstimmungen wurde im Kanton Zürich bis in die 1980er Jahre mit einem Bussgeld belegt: Wer seine Stimmkarte nicht an der Urne zurückgab, erhielt eine briefliche Rückgabe- mit Zahlungsaufforderung, musste die Karte später vorbeibringen und das Bussgeld vor Ort bezahlen. Heute kennt dieses Mittel zum Erzwingen einer Teilnahme am politischen Leben nur noch der Kanton Schaffhausen, welcher dadurch mit durchschnittlich 60% regelmässig eine fast doppelt so hohe Wahlbeteiligung an Wahlen und Abstimmungen aufweist als der Rest der Schweiz - das Bussgeld ist mit fünf Franken recht gering und entspricht 2023 einer Tasse Kaffee oder über den Verlauf eines Jahres einem Mittagessen über die Gasse, welche man sich nicht leisten kann. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-11-09 16:30:56 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2024-02-02 12:48:31 / bzimmermann 2023-11-13 12:10:39 / bzimmermann 2023-11-13 12:08:13 / bzimmermann 2023-11-09 16:47:17 / bzimmermann 2023-11-09 16:30:57 / bzimmermann 2023-11-09 16:30:56 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/9320 |