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PA 73/1.1.1 :: Kaufbrief über 67 Zürcher Gulden (Einzelstück)

Identifikation
SignaturPA 73/1.1.1
TitelKaufbrief über 67 Zürcher Gulden
Laufzeit
Greifensee (Uster), 20. Mär 1850
Urheber:in Dietrich, Wilhelm
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Dokumente
pa_73_1_1_1-0003
pa_73_1_1_1-0003
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Hans Conrad Weber vom Süessblätz kauft von Heinrich Trüb, Sohn des verstorbenen Heinrich Trüb auf der Lebern, eine Juchart Wald im (...)iethacker an der Strasse nach Zumikon. Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Last von 2000 Gulden bei Landvogt Bräm. Das Dokument wurde am 16. August 1852 durch das Bezirksgericht gesiegelt.

OrteEbmatingen / Maur (Zürich)
SchlagwörterLandwirtschaft :: Forstwirtschaft
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / SperrfristStandard Schutzfrist
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Folio-Format, Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Das Dokument benutzt noch die Zürcher Gulden als Währung, die Ende des Jahres 1850 abgeschafft wurde: Das Münzregal wurde in diesem Jahr den Kantonen endgültig entzogen, nachdem es bereits 1848 in der Bundesverfassung dem Bund übertragen worden war. Letzterer erliess am 7. Mai 1850 das "Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen", in welchem das bereits seit dem Einmarsch der Franzosen 1798 bekannte und nach 1815 teilweise beibehaltene französische Frankensystem anstelle des süddeutschen Gulden-Systems übernommen wurde. In Zürich hatte man 1815 den Gulden als grosse Währungseinheit wieder eingeführt, auf die 20 Schilling pro Gulden und 12 Kreuzer pro Schilling als kleine Einheiten verzichtet und zu 1/100 eines Guldens den Rappen und zu 1/10 eines Guldens den Batzen aus dem Frankensystem beibehalten. Die Währungsumstellung war für Zürich de facto nur ein Namenswechsel der grossen Einheit. Kurz darauf begann die Berner Münzstätte mit der Prägung des Frankens, dessen Vorderseite auf den 50-Rappen-, 1-Franken- und 2-Franken-Stücken bis heute identisch geblieben ist.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2023-11-09 14:00:29 / bzimmermann
Aktualisiert2024-02-01 15:32:22 / bzimmermann  
2023-11-11 19:04:17 / bzimmermann
2023-11-10 12:33:02 / bzimmermann
2023-11-10 12:27:51 / bzimmermann
2023-11-09 14:19:54 / bzimmermann
2023-11-09 14:02:47 / bzimmermann
2023-11-09 14:01:02 / bzimmermann
2023-11-09 14:00:29 / bzimmermann
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