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DOK 71/4.1.29.2.3 :: Abstimmungsbüchlein für die Frühlingsgemeindeversammlung (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 71/4.1.29.2.3
TitelAbstimmungsbüchlein für die Frühlingsgemeindeversammlung
Laufzeit
Maur (Zürich), 13. Mär 2006
Urheber:in Maur. Gemeindeverwaltung
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Schulgemeinde

  • Teilrevision der Entschädigungsverordnung
  • Bauabrechnungen Sanierungen Schulhaus Aesch und Kindergarten Rainstrasse Maur

Politische Gemeinde

  • Bauabrechnung Archivräume unter Kindergarten Rainstrasse
Akteurinnen/AkteureMusikgesellschaft/Brass Band Maur (1907–)
OrteAesch / Maur (Zürich) :: Maur (Zürich)
SchlagwörterGemeindepolitik, Lokalpolitik :: Volksschule Obrigkeit :: Schulhaus :: Kindergarten :: Archiv Ortsgeschichte
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Broschüre im Format DIN-A5

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Die Bürgergemeinde wurde per 1. Januar 2006 abgeschafft: Die Aufgaben wurden durch die neue kantonale Verfassung aus Effizienzgründen dem Gemeinderat übertragen. Hintergrund war die Überprüfbarkeit von Ablehnungen gegen Willkür im Nachgang der "Affäre Emmen": In der Luzerner Gemeinde mit dem kantonal höchsten Ausländeranteil waren von 167 Anträgen zwischen 1999 und 2003 an der Urne bestimmte (besonders Länder nördlich der Alpen und westlich des früheren Eisernen Vorhangs) ohne Probleme angenommen worden, während insgesamt 93 Anträge von bisherigen Bürgern v.a. einer Republik von Ex-Jugoslawien bzw. Albanien pauschal abgelehnt wurden, obwohl nichts gegen die Antragsteller vorlag. Viele dieser Abstimmungen waren deshalb vom Bundesgericht kassiert worden, weil wegen des Musters offensichtlich eine Diskriminierung vorlag. Die Praxis an der Urne war deshalb diskreditiert - in der Gemeindeversammlung konnte dagegen von den ablehnenden Stimmenden eine Erklärung verlangt und so abgeklärt werden, ob das Willkür- bzw. das Diskriminierungsverbot verletzt wurde. In Zürich wurde mehrheitlich der Gemeinderat als beschliessendes Gremium festgelegt, so auch in Maur.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2023-10-30 16:27:25 / bzimmermann
Aktualisiert2023-10-30 16:49:07 / bzimmermann  
2023-10-30 16:47:50 / bzimmermann
2023-10-30 16:41:36 / bzimmermann
2023-10-30 16:27:25 / bzimmermann
Permalink