Identifikation | |
Signatur | PA 62 |
Altsignatur | IV B 17 |
Titel | Bereinigungs-Kommission Maur |
Laufzeit | 1890 – 1899 |
Verzeichnungsstufe | Bestand |
Umfang (Lfm) | 0.03 |
Kontext | |
Provenienz | aus dem Nachlass von Friedensrichter Heinrich Bachofen, Steindrüsen, über das Gemeindearchiv Maur |
Geschichte der Organisation/Biographie | Der Kanton Zürich organisierte ab den 1880er Jahren eine Bereinigung der bisweilen offenbar chaotisch geführten Grundbücher, die inzwischen keine Übersicht mehr über die wahren Eigentumsverhältnisse von Grundstücken gestatteten. Einer der zugrunde liegenden Faktoren war, dass nach dem damaligen Erbrecht bei mehreren Erben Grundstücke aufgeteilt wurden. Erfolgte keine Auszahlung von Miterben mittels Auskaufsvertrag durch einen der Erben wurden die Eigentumsverhältnisse auf die Dauer unklar. Zudem schienen bei den Grundbuchämtern, die im Fall von Maur dem Notariatskreis Uster unterstellt waren, einzelne Aktenstücke zu fehlen. Jedoch lag der Entscheid über eine Teilnahme an der Grundbuchbereinigung bei den Gemeinden. Maur entschied sich daher als Nachzügler im Jahr 1890 dafür, die Bereinigung durchzuführen. In Maur dürfte dieser eher späte Zeitpunkt darin begründet liegen, dass man als finanziell arme Gemeinde - häufig wird in diesem Bezug der Begriff "mausarm" verwendet - die Kosten scheute, obwohl aufgrund der doch grossen Menge an landwirtschaftlichen Grundstücken eine frühere Bereinigung angezeigt gewesen wäre: Maurs Volkswirtschaft baute zu mehr als 50% auf der landwirtschaftlichen Produktion auf, hatte nur wenig Gewerbe und keine ortsansässige Industrie. Diverse Haushalte lebten von einem Zubrot aus Lohnarbeit in der Ustermer Industrie, wobei die zeitnahe Errichtung des Schiffsbetriebs den stundenlangen Fussmarsch nach Uster verkürzte. Externe Erfahrungen schienen jedoch zu einem positiven Entscheid über die Durchführung einer Bereinigung geführt zu haben. Zu diesem Zweck wurde eine Kommission gegründet, welche im Auftrag des Kantons die Akten sichtete und die Eigentumsverhältnisse klärte. |
Bestandsgeschichte | Der Bestand muss gegen Ende der Kommission an sein Mitglied Heinrich Bachofen übergegangen sein. Bachofen war über mehrere Jahrzehnte Friedensrichter der Gemeinde Maur und hatte daher auch die Befugnis, Streitfälle zur Schlichtung zu bringen und bei Erfolglosigkeit einer Vermittlung den Fall an den Bezirksrat und letztlich dem Bezirksgericht in Uster zur Beurteilung vorzulegen. Zudem hatte er bis kurz vor der Gründung der Kommission als Gemeindeschreiber geamtet. Aus diesem Nachlass gelangten die Unterlagen ins Gemeindearchiv, wo sie wahrscheinlich bei einem Umbau aussortiert und auf Vermittlung in der damaligen Ortsgeschichtlichen Dokumentation untergebracht wurden. Als wahrscheinlicher Zeitpunkt sind die frühen 1980er Jahre zwischen 1981 und 1983 anzunehmen. |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | enthält ein Protokollbuch und Abrechnungen |
Sachverwandte Unterlagen | |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
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Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2021-04-13 12:50:19 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-02-12 09:48:17 / bzimmermann 2023-02-01 17:03:44 / bzimmermann 2022-05-13 06:51:03 / bzimmermann 2022-03-02 09:48:32 / bzimmermann 2021-12-07 12:53:26 / bzimmermann 2021-12-07 12:47:10 / bzimmermann 2021-11-30 14:36:34 / bzimmermann 2021-11-01 12:23:25 / mmanz 2021-08-24 09:33:23 / bzimmermann 2021-08-24 09:29:14 / bzimmermann 2021-08-05 22:10:05 / bzimmermann 2021-08-03 14:39:07 / bzimmermann 2021-07-19 15:29:26 / bzimmermann 2021-07-19 15:26:49 / bzimmermann 2021-04-13 12:52:47 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/711 |
Signatur | Titel | Datum | Verzeichnungsstufe | Sonstiges | |
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PA 62/1 | Protokollbuch der Bereinigungskommission Maur | 1890 – 1899 | Einzelstück | digitalisiert | öffentlich | |
PA 62/2 | Akten der Bereinigungskommission | 1890 – 1899 | Serie | öffentlich |