Identifikation | |
Signatur | DOK 72/2.25.36 |
Titel | Maurmer Post, Ausgabe 36/2019 |
Laufzeit | 25. Okt 2019 |
Urheber:in | 25. Okt 2019 / Schär, Annette 25. Okt 2019 / Lehmann, Christoph |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt |
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Akteurinnen/Akteure | Ortsverein Aesch-Scheuren-Forch (1974–) :: Ortsverein Binz-Ebmatingen (1961–2021) |
Orte | Winterthur (Zürich) :: Aesch / Maur (Zürich) :: Maur (Zürich) :: Dübendorf (Zürich) :: Scheuren / Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Rechtssprechung :: Kriminalität :: Zollingerheim / Pflegezentrum Forch :: Brauchtum :: Wahlen :: Gemeinnützigkeit :: Abfallbewirtschaftung :: Strassenunterhalt :: Bürgerrecht |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Tabloid-Format, Farbdruck, mit 2 Heftklammern gebunden |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Der "Anschlag von Kloten" war der Beschuss einer zur Startposition rollenden Boeing 720-058B der israelischen Fluggesellschaft El Al mit der Flugnummer LY432 auf dem Vorfeld des Flughafens Zürich-Kloten durch Maschinengewehre von PLO-Terroristen der "Fatah" um Jassir Arafat am 18. Februar 1969. Dabei wurde der Kopilot der Maschine, Yoram Peres, so schwer verletzt, dass er den Schusswunden einen Monat später erlag. Alle fünf Tatbeteiligten wurden in Ermangelung einer Flughafenpolizei von der Feuerwehr niedergerungen und bis zur Abholung durch die Kantonspolizei am Tatort festgehalten. Vor dem Winterthurer Geschworenengericht sollte sowohl gegen die drei überlebenden PLO-Terroristen wie auch den israelischen Air Marshal verhandelt werden, der den vierten Terroristen und angeblichen Anführer der Bande erschoss - offiziell während der Schiesserei. Die Anklagen lauteten in allen Fällen auf vorsätzliche Tötung: Bei den Attentätern als Mord nach §112 StGB, beim Air Marshal nach §113 StGB als Totschlag. Gegen den Air Marshal wurde zudem eine Anklage wegen "Verbotener Handlungen für einen fremden Staat" nach §271, Abs. 1 StGB geführt - im Fall der Terroristen war der erst später geäusserte Vorwurf, sie seien von Syrien unterstützt worden, nicht Teil der Verhandlung. Der Air Marshal wurde von beiden Anklagen wegen Notwehr für Dritte und dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen, während die Terroristen zu je 12 Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung nach §111 StGB verurteilt wurden. Möglicherweise als Rache für das am 23. Dezember 1969 ergangene, angeblich israelfreundliche Urteil platzierten arabische Terroristen (wer ist nicht ganz klar: Die PFLP dementierte ein Stunden zuvor veröffentlichtes Bekennerschreiben) eine Bombe im Swissair Flug 330 nach Tel Aviv, der am 21. Februar 1970 in den Wald bei Würenlingen stürzte - zeitgleich wurde ein ohne Verletzte ausgegangener Bombenanschlag auf die Maschine OE-LCU von Austrian Airlines verübt, für welchen die PFLP die Verantwortung übernahm. Mit der Entführung von Swissair Flug 100 durch die PFLP nach Zerqa wurden die drei Terroristen am 1. Oktober 1970 freigepresst (vgl. MP 37/2023, Seite 8f). In der Folge der drei von Kloten ausgehenden Straftaten wurde das Militär bis zum Aufbau einer Flughafenpolizei mit der Bewachung des Objekts betraut. Seither gab es keine terroristischen Vorfälle in Verbindung mit dem Flughafen Kloten mehr. Die 2016 aufgestellte Behauptung, der 2003 verstorbene, damalige Aussenminister Pierre Graber habe mit den Palästinensern einen Deal geschlossen, um weitere Anschläge in der Schweiz zu verhindern, wurde von der Bundesverwaltung untersucht und als höchst unwahrscheinlich zu den Akten gelegt: Graber habe für solche Verhandlungen im angeführten Zeitraum keine Gelegenheit gehabt und in den Akten sowohl der Bundesverwaltung als auch Grabers Privatakten in La Chaux-de Fonds sei kein Hinweis zu finden. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-11-03 09:58:22 / bzimmermann 2023-06-30 17:05:13 / bzimmermann 2023-05-01 19:49:08 / bzimmermann 2023-04-14 10:00:51 / bzimmermann 2023-01-24 11:26:31 / bzimmermann 2022-12-04 15:30:22 / bzimmermann 2022-12-04 15:29:43 / bzimmermann 2022-11-20 14:55:56 / bzimmermann 2022-11-11 17:17:29 / bzimmermann 2022-11-11 15:15:36 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/6942 |