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Liste

DOK 72/1.2.6.32 :: Anzeiger von Uster, Zweites Blatt, Nr. 32, "Maurmer Post" (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 72/1.2.6.32
TitelAnzeiger von Uster, Zweites Blatt, Nr. 32, "Maurmer Post"
Laufzeit
21. Aug 1985
Urheber:in Lustenberger, Sylvia
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Vorderseite

  • Artikel von Silvia Lustenberger "Fröhliches Schülerfussball-Wochenende in Aesch" mit Rangliste
  • Eingabe der Kulturkommisison "Kabarettistische Spitzenklasse in Maur"
  • Veranstaltung von Podium Maur "Rund um das neue Eherecht"
  • Eingabe von Christian Grüning "Pöstler aus Tradition - Herr Ernst Bolli geht in Pension!"

Rückseite

  • Mitteilungen von Veranstaltern: 75 Jahre Flugplatz Dübendorf, Plausch-Seifenkistenrennen, 6. Stunde der Kirchenmusik, Sommer-Jassabend, Gmeinds-Turntag 85
  • Gratulation an Elise Künzi-Burger zum 80. Geburtstag
  • Veranstaltungskalender
  • Ärztlicher Notfalldienst, Redaktion/Impressum
  • Amtliche Bekanntmachungen: Gottesdienstpläne, Öffentliche Auflage privater Baugesuche, Zürcher Knabenschiessen 1985, Gemeindeabstimmung zum Tiergärtli, 3 Eheverkündigungen, Zivilstandsnachrichten Juli 1985 (9 Geburten [darunter Zwillinge], 7 Trauungen, 5 Todesfälle), Feuerwehrübung
Akteurinnen/AkteureGeiser, Walter (1923–2022)
OrteAesch / Maur (Zürich) :: Dübendorf (Zürich)
SchlagwörterSport :: Zivilstandswesen :: Volksabstimmung
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Zeitungspapier, Format 47 x 32 cm

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Seite 2 darf aus Datenschutzgründen nicht publiziert werden

Das erwähnte Eherecht war im Rahmen der ZGB-Revision vom 5. Oktober 1984 zeitgenössischen Veränderungen angepasst worden und sollte zur Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Ehe beitragen. Seit der Einführung des ZGB 1907 galt, dass der Mann in praktisch allen Belangen inklusive Haushaltsführung oder Kindererziehung das letzte Wort hatte - er verfügte sogar über das eigene Vermögen der Ehefrau, ohne ihr in gleicher Form Rechenschaft ablegen zu müssen, wie er es einfordern konnte. Diese Version des Eherechts führte beispielsweise zur Situation, dass die eigentlich bereits bevollmächtigte Ehefrau noch eine zeitlich befristete Sondererlaubnis ihres Ehemannes benötigte, um alltägliche Bankgeschäfte tätigen zu dürfen, wenn dieser geschäftlich abwesend und infolgedessen einige Zeit unerreichbar war. Konservative Kreise um die SVP erreichten eine Referendumsabstimmung, die das Umfeld für die zuvor genannte Podiumsdiskussion bildete. Am 22. September 1985 verloren die Gegner des neuen Eherechts die Abstimmung: Die Änderungen wurden mit 54,72% der Stimmen angenommen und vom Bundesrat per 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt / bzimmermann
Aktualisiert2023-06-12 17:58:43 / bzimmermann  
2023-04-25 14:43:16 / bzimmermann
2023-04-23 10:33:24 / bzimmermann
2023-01-04 14:32:12 / bzimmermann
2023-01-03 21:08:30 / bzimmermann
2022-09-02 17:53:01 / bzimmermann
2022-09-02 17:51:43 / bzimmermann
2022-09-02 17:51:34 / bzimmermann
2022-09-02 17:12:17 / bzimmermann
2022-09-02 17:11:55 / bzimmermann
2022-09-02 16:53:34 / bzimmermann
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