Identifikation | |
Signatur | DOK 72/1.2.5.7 |
Titel | Anzeiger von Uster, Nr. 7, Zweites Blatt, "Maurmer Post" |
Laufzeit | 15. Feb 1984 |
Urheber:in | Piechowski, Beatrice von |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Vorderseite
Rückseite
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Akteurinnen/Akteure | Reich, Richard (1927–1991) |
Schlagwörter | Geschichte :: Zivilstandswesen :: Volksabstimmung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Zeitungspapier, Format 47 x 32 cm |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Seite 2 darf aus Datenschutzgründen nicht publiziert werden Die von Richard Reich kommentierte Abstimmung war die Doppelvorlage über die Beschlüsse zur Erhebung einer Schwerverkehrsabgabe sowie die Benützung der Nationalstrassen vom 24. Juni 1983, die am 26. Februar als obligatorische Referendumsvorlagen zur Abstimmung standen und angenommen wurden. Österreich befürchtete - wie immer bei verkehrsregelnden Abstimmungen betreffend der Gotthardautobahn - den gesamten deutschen bzw. italienischen Ausweichverkehr über die Brennerautobahn im Tirol tragen zu müssen. Mit der Vorlage wurde 1985 die damals 30 Franken kostende Jahresvignette für die Autobahn eingeführt. Österreich führte sein "Pickerl" erst 1997 ein, weshalb die vorwiegend deutschen und italienischen Lastwagenbetreiber für den Transit wegen der vielfach kürzeren Strecke und gratis Autobahnnutzung auf den Brenner ausweichen würden. Vielfach waren die österreichischen Befürchtungen übertrieben: Einzig für mitteldeutsche und nordostitalienische Fuhrunternehmen in die jeweilige Gegenrichtung war es überhaupt prüfenswert, die Route zu ändern - für den Rest waren die 30 Franken im Jahr nicht mit den neu entstehenden Diesel- und Lohnkosten für den Umweg aufzuwiegen. Die heute verbreiteten osteuropäischen Fuhrunternehmen waren wegen des Eisernen Vorhangs noch nicht auf dem Markt, weil die Fahrzeuge und damit ihre Fahrer ihre Heimatländer ohne Auftrag der jeweiligen Regierung und Genehmigung der jeweiligen Staatssicherheit gar nicht verlassen durften. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-06-11 16:05:47 / bzimmermann 2023-04-23 10:08:22 / bzimmermann 2023-01-03 20:57:19 / bzimmermann 2022-09-23 14:27:04 / bzimmermann 2022-09-02 10:34:07 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/6008 |