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Liste

DOK 72/1.1.3.11 :: Anzeiger von Uster, Zweites Blatt, Nr. 11, "Maurmer Post" (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 72/1.1.3.11
TitelAnzeiger von Uster, Zweites Blatt, Nr. 11, "Maurmer Post"
Laufzeit16. Mär 1977
Urheber:in
16. Mär 1977 / Schiesser, Walter
16. Mär 1977 / Schiesser, Esther
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Vorderseite

  • Artikel von Esther Schiesser aus der Reihe "Das aktuelle Porträt": Hermann Siegenthaler - Heilpädagoge und Organist
  • Eingabe von Marietta Fischer für das Podium Maur "Besuch der Hänni-Schnittrosenkulturen in Dietlikon" (Porträt)
  • Artikel von Walter Schiesser "Weiterhin rege Bautätigkeit in unserer Gemeinde"
  • Eingabe von Fritz Senn-Rometsch aus der Reihe der MP-Wettbewerbskurzgeschichten "Der Geist vom Benkelsteg"
  • Diskussionsanregung der Maurmer Post "Das Stimmcouvert-Problem"
  • Vorschau, Impressum

Rückseite

nur Inserate

Akteurinnen/AkteureFischer-Novak, Marietta (1923–2019) :: Senn-Rometsch, Johann Friedrich "Fritz" (1897–1995) :: Siegenthaler, Hermann
OrteAesch / Maur (Zürich)
SchlagwörterBaugewerbe
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Zeitungspapier, Format 46 x 31.5 cm

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Das Stimmcouvert wurde damals nicht unterschrieben mit den ausgefüllten Abstimmungsunterlagen an die Wahlbehörde zurückgesandt, sondern nur seitens der Wahlbehörde die Wahlberechtigungskarte (Stimmrechtsausweis) und eventuell noch Propagandamaterial verschickt - die Unterlagen, namentlich Stimmzettel, wurden nur im Stimmlokal aufgelegt. Somit fand zwingend ein Urnengang statt - eine briefliche Abstimmung war nur in Ausnahmefällen auf Antrag vorgesehen. Eine ähnliche Situation kennt noch heute Österreich bei der Bundespräsidentenwahl. Entweder beim Betreten oder Verlassen des Stimmlokals musste der Ausweis wieder bei der Gemeinde hinterlegt werden, um ein mehrfaches Abstimmen zu verhindern. Gleichzeitig wurde so registriert, wer nicht zur Abstimmung erschienen war und daher wegen Nichtteilnahme (damals mit 5 Franken) gebüsst würde. Die Busse für die Nichtteilnahme wurde inzwischen weitestgehend abgeschafft.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt / bzimmermann
Aktualisiert2023-07-02 08:41:04 / bzimmermann  
2023-06-09 13:48:02 / bzimmermann
2023-04-17 11:22:13 / bzimmermann
2022-12-21 10:14:28 / bzimmermann
2022-12-21 10:14:03 / bzimmermann
2022-08-30 16:23:45 / bzimmermann
2022-08-30 16:23:36 / bzimmermann
Permalink