Identifikation | |
Signatur | DOK 72/2.1.38 |
Titel | Maurmer Post, Ausgabe der Woche 40, 1995 |
Laufzeit | 6. Okt 1995 |
Urheber:in | 6. Okt 1995 / Lustenberger, Sylvia 6. Okt 1995 / Goehrke, Gisela 6. Okt 1995 / Luginbühl, Edith 6. Okt 1995 / Lüthi-Lindecker, Suzanne |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt |
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Akteurinnen/Akteure | Brang, Karin :: Leiser, Godi (1920–2009) :: Streiff, Nik (1935–) |
Orte | Maur (Zürich) :: Ebmatingen / Maur (Zürich) :: Aesch / Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Tierhaltung :: Landwirtschaft :: Abfallbewirtschaftung :: Feuerwehr :: Gemeinnützigkeit :: Brauchtum :: Markt :: Jugendhaus / Jugendzentrum :: Wahlen :: Rechtssprechung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Tabloid-Format gebunden, Schwarz-Weiss-Druck, nur Kopf in Farbdruck |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | kein Digitalisat vorhanden, Konsultation der Hard Copy im Archiv Seite 8 (Wahl der Geschworenen): Das Strafprozessrecht des Kantons Zürich enthielt bis zur Abschaffung durch die eidgenössische Strafprozessordnung 2013 die Möglichkeit, einen Geschworenenprozess durchzuführen. Im Gegensatz zum angelsächsischen System mit ausgelosten, im Wählerregister eingetragenen Bürgern aus einem Gerichtsbezirk als Geschworenen wurden diese in Zürich durch Volkswahl nach Wahlkreisen bestimmt. Aus diesem Topf gewählter Geschworener (1187 im ganzen Kanton) wurde bei einem Prozess ausgelost, welche 28 als Jurykandidaten aufgerufen wurden und daraus neun Jurymitglieder bestimmt, die neben den drei Berufsrichtern Einsitz nahmen. Damit folgte Zürich dem französischen Vorbild des Schwurgerichts. Zur Urteilsfindung mussten die Geschworenen kein einstimmiges Urteil fällen: Acht Stimmen waren für einen Schuldspruch erforderlich, jede Stimme weniger bedeutete den Freispruch. Ein Scheitern des Verfahrens durch Uneinigkeit der Jury wie im angelsächsischen Recht existierte nicht. Streitereien um die Korrektheit einer Urteilsfindung verhinderte dies nicht: Der Streit um durch Geschworene beurteilte Fälle wie den so genannten "Mord von Kehrsatz" (1987 Schuldspruch, 1991 Freispruch) führte letztlich zur Abschaffung der Geschworenengerichte. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2022-08-10 07:40:17 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-06-14 17:31:30 / bzimmermann 2023-04-28 20:46:06 / bzimmermann 2023-04-28 20:41:45 / bzimmermann 2023-04-27 14:43:55 / bzimmermann 2022-08-15 13:58:20 / bzimmermann 2022-08-15 13:58:20 / bzimmermann 2022-08-15 13:57:47 / bzimmermann 2022-08-15 13:56:13 / bzimmermann 2022-08-10 07:44:52 / bzimmermann 2022-08-10 07:41:04 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/5403 |