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AV 3/2 :: Beitrag Tele Züri "Raser von Aesch" (Einzelstück)

Identifikation
SignaturAV 3/2
TitelBeitrag Tele Züri "Raser von Aesch"
Laufzeit
Zürich (Zürich), 8. Apr 2000
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Erster Schlagzeilenbeitrag der Züri News, anmoderiert von Hugo Bietschi, produziert von Benno Kälin: Wiederholt wurde ein Aeschmer Anwohner polizeilich aufgegriffen, weil er mit seinem Auto zu schnell unterwegs war. Nun griff die Polizei zum Zweihänder und blockierte das parkierte Fahrzeug mit einer Wegfahrkralle. Der Fahrer ist gar nicht erfreut über diese Entwicklung, besonders, da er sich vom "Blick" mit der Schlagzeile als "Rabiatester Raser der Schweiz" diffamiert sieht. Interviews auch mit Nationalrat Roland Wiederkehr/LdU ZH (Verkehrsspezialist, Initiant der späteren Raser-Initiative) und Polizeisprecher Hans Leuenberger.

OrteAesch / Maur (Zürich)
SchlagwörterSicherheit
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
SprachenDeutsch
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Screenshot aus VHS-Band, wegen "Recht auf Vergessen" ist das Autokennzeichen zensiert (möglicherweise inzwischen in neuem Besitz).

Die Raser-Initiative wurde 2008 nach dem tödlich ausgegangenen Raserunfall von Schönenwerd/SO lanciert. Sie verlangte eine drastische Verschärfung des Umgangs mit Raserdelikten und stellte auch eine Behandlung von Raserdelikten mit Todesfolge als vorsätzliches Tötungsdelikt mit einer Mindesthaftstrafe von fünf Jahren anstelle einer fahrlässigen Tötung mit einer Maximalhaftstrafe von drei Jahren in den Raum. Weil National- und Ständerat 2011 einen eigenen Straftatbestand der Raserei definierten (40km/h Überschreitung in einer 30er-Zone, 50km/h in einer 50er-Zone, 60km/h auf der Landstrasse und 80km/h auf der Autobahn), wurde die Initiative nach Ablauf der Referendumsfrist gegen das neue Gesetz zurückgezogen. Seither drohen mindestens zwei Jahre Führerscheinentzug, mindestens ein Jahr Haft sowie die Beurteilung in einer Fahreignungsuntersuchung (in Deutschland ist das entsprechende Pendant die MPU, ugs. "Idiotentest"). Von einem Änderungsversuch des Nationalrates in der Frühjahrssession 2022 blieb unter einer Referendumsandrohung nicht viel übrig: Nur für Ersttäter wurden eng definierte, entschuldbare Gründe für ein Raserdelikt eingeführt, namentlich ein überlebensnotwendiger Krankentransport ohne rechtzeitige Verfügbarkeit der Blaulichtorganisationen. Pläne der Ratsrechten, auch "Versehen" als Entschuldigungsgrund einzuführen, wurden nach einer anfänglichen Aufnahme in die Beratung abgelehnt.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-03-17 13:31:57 / bzimmermann
Aktualisiert2023-05-03 20:12:56 / bzimmermann  
2023-03-16 17:03:06 / bzimmermann
2023-03-16 16:54:57 / bzimmermann
2023-03-16 07:46:36 / bzimmermann
2023-02-26 17:42:56 / bzimmermann
2023-02-26 17:36:28 / bzimmermann
2023-02-06 14:35:57 / bzimmermann
2023-01-23 16:32:56 / bzimmermann
2022-05-13 06:50:58 / bzimmermann
2022-03-14 10:34:11 / bzimmermann
2022-03-14 10:27:39 / bzimmermann
2022-03-14 10:22:08 / bzimmermann
2022-01-18 07:25:59 / bzimmermann
2021-03-17 13:39:18 / bzimmermann
2021-03-17 13:35:09 / bzimmermann
Permalink