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DOK 5/1 :: Wahlrechtsbeschwerde "Zollinger et al c. Wahlbüro Maur" (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 5/1
TitelWahlrechtsbeschwerde "Zollinger et al c. Wahlbüro Maur"
Laufzeit
Zürich (Zürich), 7. Aug 1886
Urheber:in Hüni, Konrad
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Klage von Rudolf Zollinger und anderen (wörtl. "und Konsorten") vor dem Regierungsrat des Kantons Zürich gegen die Feststellung der Wahl von Pfarrer Johann Jakob Kägi für eine weitere sechsjährige Amtszeit als Pfarrer von Maur durch das Wahlbüro Maur vom 28. Februar 1886. Pfarrer Kägi hatte gemäss Wahlprotokoll unter den gültig abgegebenen Stimmen mehr Nein- als Ja-Stimmen für seine Bestätigung im Amt erhalten. Ansätze für die Wahlrechtsbeschwerde waren Vorwürfe des Wahlbetrugs (Nachführung des Stimmrechtsregisters bis am Tag vor der Wahl und Zählung der wegen der Urnenschliessung drei Tage vor der Wahl gar nicht teilnehmenden Wähler zu den Stimmen zugunsten Pfarrer Kägis) sowie das Zählverfahren, welches dem damaligen Wahlgesetz entsprechend ungültig, leer oder nicht abgegebene Stimmen zu den Stimmen zugunsten des Amtsinhabers zählte. Die Vorinstanz im Bezirksrat Uster hatte zugunsten des Klägers entschieden und über die Wahl die Nichtigkeit verhängt, weshalb die unterlegene Partei vor dem Regierungsrat in Rekurs ging. Dieser Rekurs wird vom Regierungsrat gutgeheissen und die Wahl von Pfarrer Kägi für die Amtszeit von 1886 bis 1892 bestätigt. Autor ist der Staatsschreiber Hüni.

OrteMaur (Zürich)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

30-seitiges Dokument, mit Schnur gebunden, Folio-Format, mit Tinte in Kurrentschrift verfasst.

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Dem Akt vorausgegangen war ein schon Jahrzehnte schweldender Konflikt zwischen der Fraktion von Pfarrer Kägi (darunter einige Mitglieder in der Gemeindeverwaltung, im Gemeinderat und in der Kirchenpflege) und mehreren Interessensgruppen (u.a. die Lehrer) um das Verhalten des Pfarrers im Allgemeinen - insbesondere seiner "unstandesgemässen" Wiederverheiratung nach dem Tode seiner 1. als auch der Scheidung von seiner 2. Ehefrau - wie auch gegenüber Gemeindemitgliedern, die nicht seiner Meinung waren. Es war Kägis letzte erfolgreiche Wahl: 1892 wurde er nach 40-jähriger Amtszeit nicht mehr für die Wahl vorgeschlagen, sondern der kürzlich promovierte Pfarrer Dr. Gottfried Kuhn III aus Zürich geholt, um den nunmehr völlig isolierten und abgelehnten Pfarrer abzulösen. Kägi zog sich nach seiner Absetzung nach Uessikon zurück.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2020-10-13 08:40:35 / bzimmermann
Aktualisiert2024-01-11 14:00:46 / bzimmermann  
2023-02-11 09:05:38 / bzimmermann
2023-02-06 23:09:29 / bzimmermann
2023-01-30 08:23:03 / bzimmermann
2022-05-13 06:50:49 / bzimmermann
2021-12-03 13:45:28 / bzimmermann
2021-12-03 13:32:03 / bzimmermann
2020-10-13 15:04:56 / bzimmermann
2020-10-13 15:04:02 / bzimmermann
2020-10-13 09:03:40 / bzimmermann
2020-10-13 08:58:26 / bzimmermann
2020-10-13 08:58:24 / bzimmermann
2020-10-13 08:40:35 / bzimmermann
2020-10-13 08:40:35 / bzimmermann
2020-10-13 08:40:35 / bzimmermann
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