Identifikation | |
Signatur | PA 45 |
Titel | Dampfbrennereigenossenschaft Maur |
Laufzeit | 1928 – 1970 |
Verzeichnungsstufe | Bestand |
Umfang (Lfm) | 0.05 |
Umfang (Beschreibung) | 2 gebundene Bücher, 2 Akten |
Kontext | |
Provenienz | Nachlass der Dampfbrennereigenossenschaft Maur |
Geschichte der Organisation/Biographie | Die Dampfbrennereigenossenschaft, die bis 1928 zurückverfolgt werden kann - ältere Unterlagen bis zur Gründung 1919 sind nicht überliefert - , verarbeitete im Auftrag von Landwirten mit Obstanbau einen Teil der Ernte zu Schnaps und verkaufte diesen in Kommission. Im Gegenzug musste die Anlage instand gehalten und der Brenner entlöhnt und versichert werden. Durch die von der grösseren Beliebtheit von Obstbränden verursachte Steigerung des Alkoholkonsums war der Bund bestrebt, alle gebrannten Wasser unter Bundesrecht zu besteuern, nicht nur den bislang erfolgreich durch Besteuerung gesenkten Konsum von billigem Kartoffelschnaps. Die dafür nötige Verfassungsabstimmung fand 1930 statt und führte schliesslich zum Erlass des Alkoholgesetzes auf den 1. Januar 1933. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Alkoholsteuer fällig. Die Auflösung der Dampfbrennereigenossenschaft wurde bereits am 15. April 1957 beschlossen und das Vermögen bis 1961 ausbezahlt. Bei der Löschung aus dem Handelsregister begannen jedoch die Probleme: Erst nach der Schlussversammlung im März 1963 wurde die Auflösung erstmals angezeigt, aber keines der vom Handelsregister angeforderten Dokumente eingereicht. Dieses verlangte die Unterlagen 1967 ein weiteres Mal, doch das begehrte Protokoll war nicht mehr erhältlich, da der Protokollführer inzwischen verstorben war. Das Protokoll ist bis heute nicht aufgetaucht und dürfte verloren gegangen sein. Entsprechend verweigerte das Handelsregister die Löschung der Gesellschaft, was dazu führte, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung noch jahrelang nach der Auflösung versuchte, die Steuererklärung einzufordern und die Alkoholsteuer einzutreiben. Wie die Löschung letztlich doch zustande kam, ist nicht überliefert. Die Löschung aus dem Handelsregister wurde am 13. Juni 1973 rechtskräftig. |
Bestandsgeschichte | Der Aktenbildner war der Kassier: Alle vorhandenen Unterlagen betreffen sein Ressort. Letzter Inhaber des Kassieramtes war Alwin Kleinpeter. Aus seinem Besitz müssen die Unterlagen an Hans Meier gegangen sein, bevor sie bei Werner Suter abgeliefert wurden. |
Ablieferung | 1991 (von Hans Meier-Morf, Buchenhof 1, 8124 Maur) |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt |
|
Sachverwandte Unterlagen | |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
|
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2020-03-06 11:50:31 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2024-03-27 14:03:59 / bzimmermann 2023-07-28 08:52:03 / bzimmermann 2023-07-25 12:16:19 / bzimmermann 2022-05-13 06:50:47 / bzimmermann 2021-11-25 09:11:07 / bzimmermann 2021-11-01 12:18:58 / mmanz 2021-08-05 22:03:01 / bzimmermann 2021-07-16 13:47:58 / bzimmermann 2021-07-16 12:30:30 / bzimmermann 2021-01-21 11:41:16 / mmanz 2020-08-25 15:56:31 / bzimmermann 2020-05-20 10:44:00 / bzimmermann 2020-05-20 10:40:52 / bzimmermann 2020-05-08 10:31:49 / bzimmermann 2020-04-28 08:33:12 / bzimmermann 2020-04-28 08:32:24 / bzimmermann 2020-04-28 08:32:22 / bzimmermann 2020-04-28 08:22:36 / bzimmermann 2020-04-28 08:22:36 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/247 |
Signatur | Titel | Datum | Verzeichnungsstufe | Sonstiges | |
---|---|---|---|---|---|
PA 45/1 | Finanzverwaltung | 1928 – 1956 | Serie | öffentlich | |
PA 45/2 | Genossenschafter | 1943 | Serie | Standard Schutzfrist | |
PA 45/3 | Auflösungsdossier | 1962 – 1970 | Dossier: 1 Akte | Standard Schutzfrist |