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DOK 5/12.2 :: Öffentliche Beurkundung (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 5/12.2
TitelÖffentliche Beurkundung
Laufzeit
Uster (Zürich), 14. Sep 1933
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Öffentlich beurkundeter Teil des gleichentags abgeschlossenen Vertrags zwischen den Erben Zollinger, wonach die Brüder Ernst und Walter Zollinger als gemeinsame Eigentümer des Erblasses eingetragen werden und ihre Mutter und ihre Schwester auszahlen. Zusätzlich wird der Mutter ein Wohnrecht eingeräumt.

OrteUessikon / Maur (Zürich)
SchlagwörterHaus und Hof :: Landwirtschaft
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / SperrfristStandard Schutzfrist
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Format DIN-A4, mit der Schreibmaschine getippt

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Nach OR bedarf jede Grundstücksübertragung einer öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-12-06 15:05:37 / bzimmermann
Aktualisiert2024-01-11 15:42:47 / bzimmermann  
2023-02-06 23:05:56 / bzimmermann
2023-02-06 23:01:32 / bzimmermann
2022-05-13 06:51:53 / bzimmermann
2021-12-06 15:08:46 / bzimmermann
2021-12-06 15:06:38 / bzimmermann
Permalink