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DOK 68/4.2.4 :: Gesetz über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 68/4.2.4
TitelGesetz über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern
Laufzeit
Zürich (Zürich), 24. Mai 1925
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Der 1. Abschnitt behandelt Minderjährige ab dem 12. Geburtstag bis zum 19. Geburtstag, der 2. Abschnitt alle Personen nach dem 19. Geburtstag (also ein Jahr vor der Volljährigkeit gemäss §14 ZGB, Stand 1912). Abschnitt 3 beinhaltet die allgemeinen Bestimmungen.

SchlagwörterSoziale Sicherheit :: Sozialwesen
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Format DIN-A5

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Ein früherer Nutzer markierte auf Seite 4 mit rotem Stift die Artikel 18 und 19 über die Voraussetzungen für eine Einweisung von Jugendlichen (18) und Gewohnheitstrinkern (19).

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2024-01-17 11:18:45 / bzimmermann
Aktualisiert2024-01-17 11:35:57 / bzimmermann  
2024-01-17 11:18:45 / bzimmermann
Permalink