Identifikation | |
Signatur | PA 73/1.2.2 |
Titel | Urteil des Regierungsrates des Kantons Zürich |
Laufzeit | Zürich (Zürich), 2. Mai 1837 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Bilder |
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Dokumente | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Urteil zum Rekurs des Gemeinderats Zumikon gegen einen Beschluss des Bezirksrats Meilen "betreffend Erhebung eines Fussweges zu einem Landfusswege". Der Streit dreht sich um den Bau der heutigen Chalenstrasse mit 4 Fuss (=1,205 Meter) Breite über die Grundstücke des Süessblätz, insbesondere um den Anschluss an der Bezirksgrenze: Der Süessblätz liegt noch im Bereich des Bezirks Uster, weshalb dieser Teil nicht in Meilen angefochten werden kann. Der Regierungsrat des Kantons Zürich befindet, dass der Beschluss des Bezirksrats Meilen vom 18. Januar 1837 aufzuheben sei. Die Schreibgebühren für diese Urteilskopie werden den Brüdern Weber im Süessblätz auferlegt. |
Orte | Ebmatingen / Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Verkehrswege :: Rechtssprechung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | Standard Schutzfrist |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Folio-Format, Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift. Das Papier ist in einem sehr schlechten Zustand: Das Blatt ist auf drei Vierteln des Falzes entlang der langen Seite gebrochen. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-11-09 15:50:52 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2024-02-02 12:33:10 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/9315 |