Identifikation | |
Signatur | DOK 71/4.1.25.1.96 |
Titel | Broschur "Zehn Jahre nach dem Nein zum EWR-Vertrag" |
Laufzeit | Dez 2002 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Propagandaschrift von Nationalrat Christoph Blocher zum 10. Jahrestag der Ablehnung des EWR-Vertrags am 6. Dezember 1992. |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Broschüre im Format DIN-A4 |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Die Ablehnung wird allgemein als Folge des Vorpreschens des Bundesrats im Mai 1992 gesehen: Damals hatte dieser im Verhältnis 4:3 entlang der Interessen der jeweiligen Ministerien (nicht deren Amtsinhaber: die doppelt vertretenen Parteien standen je zu 1:1 auf der Pro- [Felber/SP, Delamuraz/FDP, Cotti/CVP] und der Kontra-Seite [Stich/SP, Villiger/FDP, Koller/CVP], das Zünglein an der Waage war Verkehrsminister Adolf Ogi/SVP gewesen) entschieden, nach dem Abschluss des EWR-Vertrags bei der EG ein Beitrittsgesuch zu stellen. Dieser Beschluss wurde am 20. Mai 1992 von den befürwortenden Departementschefs des Aussen- respektive Wirtschaftsministeriums bekannt gegeben und damit begründet, dass das EG-Beitrittsgesuch die logische Folge eines EWR-Beitritts sei. Sofort setzte eine Hetzkampagne der EG-Gegner ein, welche den EWR-Beitritt mit einem EG-Beitritt verknüpften und die Bundesräte "Verräter" nannten. Da der Maastrichter Vertrag und damit die Umwandlung in die EU bereits seit Februar 1992 beschlossen war, wurde eine Integration in die EG als Aufgabe der Souveränität in den Bereichen Aussen-, Innen-, Sicherheits- und Justizpolitik, als eine Machtverschiebung in Richtung Europäischer Rat (also auf Ministerienebene) und damit als Untergrabung der Einflussnahme der Bevölkerung und somit der direkten Demokratie in der Schweiz dargestellt. Diese Ängste bewogen die Bevölkerung zum Nein am 6. Dezember 1992, obwohl die Fragen formal nicht verbunden waren und somit der EU-Beitritt separat referendumsfähig war. Ein Beitritt hätte womöglich auch Verfassungsänderungen nach sich gezogen, welche dem obligatorischen Referendum unterstanden. Das EU-Beitrittsgesuch blieb noch jahrzehntelang bestehen, wurde aber (auch wegen einer 2001 gescheiterten Beitrittsinitiative) nicht weiterverfolgt und erst 2016 durch Abschreibung formell zurückgezogen. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-10-24 09:42:19 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2024-01-31 13:24:25 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/9038 |