Identifikation | |
Signatur | DOK 71/4.1.5.9 |
Titel | Visitationsbericht der Kantonalen Kommission für Gemeinde- und Schulbibliotheken mit Begleitbrief |
Laufzeit | Zürich (Zürich), ca. 30. Dez 1982 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Der Bericht bezieht sich vor allem auf den Durchschnitt im Bezirk Uster, nicht auf eine einzelne Bibliothek, beschreibt den Zustand der Bibliotheken aber als gut. |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | Standard Schutzfrist |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Format DIN-A4 |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Die Kommission überprüfte vor allem, ob die Qualität der Bibliotheken, die vom Kanton Fördergelder erhielten, den Bildungsanspruch des Kantons entsprach. Damit sollte das, was nach dem Bildungsanspruch als "Schundliteratur" bezeichnet wurde, aus kantonal geförderten Bibliotheken ferngehalten werden. Nach dem Begriff betroffen war besonders Trivialliteratur. Was aber als "Schund" bezeichnet wurde, war ein weiter Begriff: So fielen auch Comics dem Bannstrahl des "Schundes" zum Opfer. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-11-30 11:27:31 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-11-30 11:55:08 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/9507 |