Identifikation | |
Signatur | DOK 71/4.1.3.7 |
Titel | Informationsblatt zur Abfallentsorgung |
Laufzeit | 1980 |
Urheber:in | Maur. Gemeindeverwaltung |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Zur Frage "Wohin mit Abfällen, die weder in die Kanalisation noch in den Kehrichtsack gehören", v.a. chemische Stoffe. Damals galt für haushaltsübliche Mengen die kostenfreie Rücknahmepflicht der Händler. Diese konnte offenbar aber auch ausserhalb des Handelsgeschäfts zentralisiert werden. |
Schlagwörter | Abfallbewirtschaftung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Format DIN-A4 |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Da es in Maur noch keine Abfallgebühren gab, wurde relativ viel über den Hauskehricht abgeführt. Dieser wurde damals noch verbreitet in einer Mulde vergraben - Kehrichtverbrennung war noch selten. Recycling war nur für "kriegswichtige" Materialien wie Metalle vorgesehen. Wiederverwendung wie z.B. bei unbeschädigten Glasflaschen war dagegen verbreitet. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-12-01 12:52:38 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-12-01 13:05:24 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/9609 |