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DOK 71/6.1.7.3 :: Artikel "Ortsansässige Kandidaten fördern" (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 71/6.1.7.3
TitelArtikel "Ortsansässige Kandidaten fördern"
Laufzeit
Wetzikon (Zürich), 18. Jan 2023
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Gemeinde Maur ändert das Nutzungsreglement für die öffentlichen Plakatständer: Diese sollen nur noch Parteien mit Ortsvertretung sowie örtlichen Kandidierenden zur Verfügung stehen. Die Regelung soll erstmals im September und Oktober bei den National- und Ständeratswahlen am 21. Oktober zur Anwendung kommen.

OrteMaur (Zürich)
SchlagwörterWahlen
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Zeitungspapier

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Von der Regelung profitierten zu diesem Zeitpunkt nur fünf Parteien: SVP, FDP, Mitte, GLP und SP. Der Rest würde nach dieser Regelung nur aufstellen dürfen, wenn eine Kandidatur aus Maur auf der Liste stand und diese auch auf dem Plakat beworben wurde. Im anstehenden Ständeratswahlkampf würden daher nur die fünf Parteien zum Zug kommen - die Kandidaten der Grünen, Alternative Liste, EDU und ähnlichen würden sich bei Privaten, Parteianhängern und wochenweise bei der APG einmieten müssen, um werben zu können.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2023-02-02 10:26:02 / bzimmermann
Aktualisiert2023-04-18 09:07:57 / bzimmermann  
Permalink