Identifikation | |
Signatur | DOK 71/6.1.7.3 |
Titel | Artikel "Ortsansässige Kandidaten fördern" |
Laufzeit | Wetzikon (Zürich), 18. Jan 2023 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Gemeinde Maur ändert das Nutzungsreglement für die öffentlichen Plakatständer: Diese sollen nur noch Parteien mit Ortsvertretung sowie örtlichen Kandidierenden zur Verfügung stehen. Die Regelung soll erstmals im September und Oktober bei den National- und Ständeratswahlen am 21. Oktober zur Anwendung kommen. |
Orte | Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Wahlen |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Zeitungspapier |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Von der Regelung profitierten zu diesem Zeitpunkt nur fünf Parteien: SVP, FDP, Mitte, GLP und SP. Der Rest würde nach dieser Regelung nur aufstellen dürfen, wenn eine Kandidatur aus Maur auf der Liste stand und diese auch auf dem Plakat beworben wurde. Im anstehenden Ständeratswahlkampf würden daher nur die fünf Parteien zum Zug kommen - die Kandidaten der Grünen, Alternative Liste, EDU und ähnlichen würden sich bei Privaten, Parteianhängern und wochenweise bei der APG einmieten müssen, um werben zu können. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2023-02-02 10:26:02 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-04-18 09:07:57 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/7524 |