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Liste

DOK 72/1.5.2.4 :: Anzeiger von Uster, "Maurmer Post", Ausgabe 4/93 (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 72/1.5.2.4
TitelAnzeiger von Uster, "Maurmer Post", Ausgabe 4/93
Laufzeit
28. Jan 1993
Urheber:in Goehrke, Gisela
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Vorderseite (Seite 5)

  • Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Maur
  • Bildartikel der Werkgalerie Dorfplatz
  • Eingabe der Gesundheitsbehörde "Guter Start mit der Container- und Sackgebühr"
  • Aus den Verhandlungen der Schulpflege
  • In Kürze: Eskalation der Lage am Restaurant "Dörfli" mit Arrestbefehl gegen den bisherigen Pächter infolge versuchtem Abtransport von gebäudeeigenem Mobiliar nach zwei geplatzten Terminen mit dem Eigentümer

Rückseite (Seite 6)

  • Eingabe "Beten und Schweigen für den Frieden"
  • Eingabe "Jacques Tati in Maur!"
  • Artikel von Gisela Goehrke zu Vortrag über den Hinduismus
  • Eingabe der Bibliothekskommission "Bücher für lange Winterabende"
  • Veranstaltungsanzeigen: Kinder-Maskenball, Kommunale Energieplanung

Zusatzseite (Seite 7)

  • Veranstaltungsanzeigen: Segelferien in Holland, Was läuft anderswo?, Konzertgottesdienst in der Maurmer Kirche, Wintergäste auf dem Greifensee
  • Impressum
  • Amtlich: Öffentliche Auflage privater Baugesuche, Einbürgerungsbeschlüsse, 2 Eheverkündungen, Jährlicher Sirenen-Probealarm, Gottesdienstpläne
Akteurinnen/AkteureWerkgalerie Dorfplatz Maur (1992–2009) :: Bertschinger, Karl (1949–) :: Reformiertes Pfarramt Maur
OrteMaur (Zürich)
SchlagwörterAbfallbewirtschaftung :: Kunst :: Gastgewerbe, Gastronomie :: Religion :: Bürgerrecht :: Zivilschutz :: Natur
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Zeitungspapier, Format 46 x 31.5 cm

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Ein Arrestbefehl ist kein Haftbefehl: Es ist ein betreibungsrechtliches Mittel zur Sicherung von Pfandgütern zur Schuldentilgung. Der Abtransport von arrestierten Gegenständen ist als Sachentwendung strafbar.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt / bzimmermann
Aktualisiert2023-06-14 12:54:02 / bzimmermann  
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