Identifikation | |
Signatur | DOK 72/2.13.33 |
Titel | Maurmer Post, Ausgabe der Woche 35, 2007 |
Laufzeit | 31. Aug 2007 |
Urheber:in | 31. Aug 2007 / Wüthrich, Gabi 31. Aug 2007 / Antoniou, Julia |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Dokumente | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt |
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Akteurinnen/Akteure | FC Maur (1981–) :: Samariterverein Maur (1922–) |
Orte | Uessikon / Maur (Zürich) |
Schlagwörter | Kino :: Jagd :: Verkehrswege :: Zollingerheim / Pflegezentrum Forch :: Obstbau :: Abfallbewirtschaftung :: Wahlen :: Rechtssprechung |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Format DIN-A4 (A3 gefaltet), mit Heftklammer gebunden, Schwarz-Weiss-Druck, nur Kopf in Farbdruck |
Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Zur Wahl der Geschworenen: Zürich schaffte die Geschworenengerichte mit einer Gesetzesänderung vom 10. Mai 2010 ab. Die eidgenössische Strafprozessordnung sieht seit dem 1. Januar 2011 solche Gerichte nicht mehr vor, weil diese die Urteilsfindung aufgrund der Aktenlage vorsieht: Ein Geschworenengericht kann nur aufgrund vorgetragener Beweismittel aus dem Gerichtsverfahren entscheiden. Die Gefahr lag hier darin, dass den Schöffen Beweismittel vorenthalten werden konnten, die den mitentscheidenden Richtern wegen ihrer Vorbereitung auf Aktenbasis jedoch bekannt waren. Entsprechend konnten Richter, die sich einig waren, das Ergebnis zu den eigenen Gunsten manipulieren, indem unliebsame Beweismittel nicht vor Gericht präsentiert werden durften. Spätestens seit dem Prozess gegen Bruno Z. vor dem Berner Amtsgericht um den "Mordfall Kehrsatz" waren Geschworenengerichte im Allgemeinen diskreditiert, weshalb Bern dieses Mittel bereits abgeschafft hatte. Zum Zeitpunkt der neuen Strafprozessordnung war Zürich der letzte Deutschschweizer Kanton mit dieser Gerichtsform, bei welcher sich die zwölf Geschworenen aus neun ausgelosten Schöffen, zwei beisitzenden und einem vorsitzenden Richter zusammensetzten. Diese entschieden nach dem französischem Geschworenenmodell: Jedes Ergebnis mit weniger als 9 Stimmen für einen Schuldspruch wurde in einen Freispruch umgewandelt. Die Wahl der Geschworenen - 2007 als letzte ihrer Art durchgeführt - bestimmte nur, wer als Geschworener in einem Prozess ausgewählt werden konnte. Im Gegensatz zum angelsächsischen Modell, in welchem jeder Bürger ohne sein Zutun zum Geschworenendienst gezwungen werden konnte, waren Geschworene in der Schweiz Freiwillige. Im Kanton Zürich waren dies knapp 1100 Schweizerinnen und Schweizer. Über den eigentlichen Einsatz als Geschworene bestimmte das zuvor erwähnte Los. |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2022-07-18 15:47:34 / bzimmermann |
Aktualisiert | 2023-06-28 13:04:06 / bzimmermann |
Permalink | https://museenmaur.anton.ch/objects/4867 |