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Liste

DOK 72/2.13.33 :: Maurmer Post, Ausgabe der Woche 35, 2007 (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 72/2.13.33
TitelMaurmer Post, Ausgabe der Woche 35, 2007
Laufzeit31. Aug 2007
Urheber:in
31. Aug 2007 / Wüthrich, Gabi
31. Aug 2007 / Antoniou, Julia
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Dokumente
dok_72_2_13_33-0001
dok_72_2_13_33-0001
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
  • Seite 1: Schlagzeile von Gabi Wüthrich "Aufgepasst: bei Pfeifton Motorfahrzeugwechsel!"
  • Seite 2: Rubrik "Muurmelis Meinung", Artikel von Julia Antoniou "Openairkino im Burghof"
  • Seite 3: Artikel von Julia Antoniou "Meilestei-Fest in warmem Spätsommerlicht"
  • Seite 4/5: Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Maur
  • Seite 7: Infos: FC-Maur-Corner, Ein neuer «Raum der Stille» im Zollingerheim, Seniorenwanderung
  • Seite 11: Artikel von Julia Antoniou "Kein einziger Fall von Feuerbrand in Maur", Infos: Kom-POST: Abfallzersetzer für Küchenabfälle
  • Seite 13: Amtlich: Öffentliche Auflage privates Bauprojekt, Erneuerungswahl der kantonalen Geschworenen der Gemeinde Maur für die Amtsdauer 2008–2013, Infos: Spring- und Fahrturnier, Spitex Maur – Jahresbeitrag, Grenzen setzen – Freiraum lassen, Samariterverein Maur: «Kinder sind unser kostbarstes Gut»
  • Seite 14: Gottesdienstplan des katholischen Pfarrvikariats, Märtegge, Notfalldienste, Impressum
  • Seite 15: "Zeiger" der reformierten Kirchgemeinde zum Stand der Arbeiten am Kirchgemeindehaus Gerstacher
  • Seite 16: Rubrik "Persönlich" mit Esther Meier-Brüngger, Veranstaltungskalender
Akteurinnen/AkteureFC Maur (1981–) :: Samariterverein Maur (1922–)
OrteUessikon / Maur (Zürich)
SchlagwörterKino :: Jagd :: Verkehrswege :: Zollingerheim / Pflegezentrum Forch :: Obstbau :: Abfallbewirtschaftung :: Wahlen :: Rechtssprechung
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Format DIN-A4 (A3 gefaltet), mit Heftklammer gebunden, Schwarz-Weiss-Druck, nur Kopf in Farbdruck

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Zur Wahl der Geschworenen: Zürich schaffte die Geschworenengerichte mit einer Gesetzesänderung vom 10. Mai 2010 ab. Die eidgenössische Strafprozessordnung sieht seit dem 1. Januar 2011 solche Gerichte nicht mehr vor, weil diese die Urteilsfindung aufgrund der Aktenlage vorsieht: Ein Geschworenengericht kann nur aufgrund vorgetragener Beweismittel aus dem Gerichtsverfahren entscheiden. Die Gefahr lag hier darin, dass den Schöffen Beweismittel vorenthalten werden konnten, die den mitentscheidenden Richtern wegen ihrer Vorbereitung auf Aktenbasis jedoch bekannt waren. Entsprechend konnten Richter, die sich einig waren, das Ergebnis zu den eigenen Gunsten manipulieren, indem unliebsame Beweismittel nicht vor Gericht präsentiert werden durften. Spätestens seit dem Prozess gegen Bruno Z. vor dem Berner Amtsgericht um den "Mordfall Kehrsatz" waren Geschworenengerichte im Allgemeinen diskreditiert, weshalb Bern dieses Mittel bereits abgeschafft hatte. Zum Zeitpunkt der neuen Strafprozessordnung war Zürich der letzte Deutschschweizer Kanton mit dieser Gerichtsform, bei welcher sich die zwölf Geschworenen aus neun ausgelosten Schöffen, zwei beisitzenden und einem vorsitzenden Richter zusammensetzten. Diese entschieden nach dem französischem Geschworenenmodell: Jedes Ergebnis mit weniger als 9 Stimmen für einen Schuldspruch wurde in einen Freispruch umgewandelt. Die Wahl der Geschworenen - 2007 als letzte ihrer Art durchgeführt - bestimmte nur, wer als Geschworener in einem Prozess ausgewählt werden konnte. Im Gegensatz zum angelsächsischen Modell, in welchem jeder Bürger ohne sein Zutun zum Geschworenendienst gezwungen werden konnte, waren Geschworene in der Schweiz Freiwillige. Im Kanton Zürich waren dies knapp 1100 Schweizerinnen und Schweizer. Über den eigentlichen Einsatz als Geschworene bestimmte das zuvor erwähnte Los.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2022-07-18 15:47:34 / bzimmermann
Aktualisiert2023-06-28 13:04:06 / bzimmermann  
Permalink