Katalog  >
Archiv Ortsgeschichte Maur (AOM) (Archiv)  >
DOK :: Dokumentensammlung (Bestandsgruppe)  >
DOK 5 :: Rechtsdokumente (Bestand)  >
DOK 5/8 :: Kaufbriefe, Erbteilung und Familienbüchlein Familie Egg, Looren (Dossier)  >

DOK 5/8.6 :: Urteil der Zürcher Justizdirektion (Einzelstück)

Identifikation
SignaturDOK 5/8.6
TitelUrteil der Zürcher Justizdirektion
Laufzeit
Zürich (Zürich), 4. Mär 1867
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Bilder
Dokumente
dok_5_8_6-0003
dok_5_8_6-0003
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Die Justizdirektion verweist aus formalen Gründen eine Beschwerde der Brüder Jakob und Johannes Egg gegen den Bezirksrat Hinwil wegen angeblicher Verzögerung eines Handelseintrags an den zuständigen Gemeinderat Seegräben. Wegen einer zivilrechtlichen Änderung im Verlauf des Verfahrens hatte es einige Folgeprobleme gegeben.

OrteLooren / Maur (Zürich)
SchlagwörterRechtssprechung
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Folio-Format. Fähigkeit zum Lesen der Kurrentschrift, Transkription auf Schreibmaschine getippt von Paul Heusser liegt vor

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2021-12-07 09:11:33 / bzimmermann
Aktualisiert2024-01-11 15:27:15 / bzimmermann  
Permalink